Re: Definition (Krankenkassenrecht)

Reg, Montag, 21.01.2008, 00:21 (vor 6152 Tagen) @ Kama

Hauptberuflich wird eine Selbständige Tätigkeit dann ausgeübt, wenn sie vom wirtschaftlichen Gesichtspunkt nicht unerheblich für die Wirtschaftskraft desjenigen ist.

Geht es um die Beitragseinstufung oder um die Versicherungsrechtliche Beurteilung?

btw. dieses Thema wurde in diesem Forum schon x-mal durchgekaut..


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