Re: Nachteile der Billigkassen (Gesetzliche Krankenkassen)
Hi Tom,
Fakt ist aber, dass der RSA nur die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen (also keine Satzungsleistungen, Modellvorhaben etc.) oder Verwaltungskosten (Personal, Räumlichkeiten etc.) ausgleicht. Und: Nicht die Billigkassen subventionieren die Versorgerkassen, sondern eher umgekehrt: Nehmen wir an die RSA-Gutschrift für einen 35 jährigen Mann beträgt € 200,- (=durchschnittliche Leistungsausgaben eines 35 jährigen). Diesen Betrag bekommt jede Kasse unabhängig vom tatsächlichen Gesundheitszustand des 35 jährigen aus dem RSA. Jetzt gibt es gesunde und kranke 35jährige. Hat man also als Kasse die gesunden versichert, macht man pro 35jährigen € 200,- "Gewinn", welche man in einen günstigen Beitragssatz investieren kann (muss). Da die Versorgerkassen überdurchschnittlich viele "Kranke" versichert haben, kostet diese Kassen IHR durchschnittlicher 35jähriger beispielsweise € 350,- also mehr als die RSA-Gutschrift. Diese Kassen müssen Ihrem Beitragssatz weit über dem "Ausgleichsbedarfsatz" (=durchschn. Beitragssatz aller Krankenkassen ohne Verwaltungskosten und Satzungsleistungen) ansetzen um die entstandene Kostenlücke zu schließen. Jeder kann über das System denken was er will, aber ich finde es nicht sonderlich gerecht, wenn Krankenkassen, die sich (wie der Name ja auch schon sagt) für Kranke einsetzen und engagieren auf diese Art dafür bestraft werden. Und die Diskussion um die Verwaltungskosten ist ein Witz - die GKV hat im Durchschnitt ca. 5-6% Verwaltungkosten (inkl. Werbung, Außendienst etc.). Die PKV hat zwischen 12 u. 20% wobei da Personalkosten gar nicht mit eingerechnet sind. Diese werden bei vielen PKV´ven zu den Leistungsausgaben gezählt, da die Bearbeitung der Leistungserstattungen ohne Personal gar nicht möglich wäre.
Gruss
Sebastian