Re: Warum greift hier die Gleitzonenregelung nicht? (Gerichtsurteil) (Gesetzliche Krankenkassen)
Du meinst also, dass sich Menschen, die sich 20-30 Jahre (mit guten bis sehr gutem Einkommen) mit einer PKV-Versicherung der Solidargemeinschaft entzogen haben, das Recht haben sollen sich mit 54 Jahren für € 400,01 wieder in der GKV zu schleichen (oft laufen ja noch "Nebengeschäfte" aus der früheren Selbstständigkeit), dann hast Du ein ziemlich seltsames Verständnis von Solidarität ...
Dass dies zu Lasten der übrigen Solidargemeinschaft geht, bestreite ich keineswegs; aber für manche Menschen ist dies heutzutage der einzige Weg, gesetzlich krankenversichert zu sein/zu werden. Es ist Sache des Gesetzgebers, diese Gesetzeslücke "auszumerzen" bzw. dafür zu sorgen, dass für ehemals besser Verdienende, deren Einkommen stark gesunken ist, ein vernünftiger Weg gefunden wird. Viele Unternehmen trennen sich ja bekanntlich nach wie vor von über 50-jährigen Mitarbeitern, sobald es um Personalabbau geht - sodass es sich aus meiner Sicht primär um ein gesamtgesellschaftliches Problem handelt und weniger um ein Problem von unsolidarisch eingestellten Einzelpersonen, welche die Sozialgesetze akribisch nach vorhandenen Lücken durchforsten.
Gruß
Elgin