Re: Warum greift hier die Gleitzonenregelung nicht? (Gerichtsurteil) (Gesetzliche Krankenkassen)
Ich bekam eben einen Anruf, dass mich die Krankenkasse jetzt doch versichern würde. Das ominöse Gerichtsurteil wurde mir bisher nicht zugeschickt. Meine Nachfrage, ob sie mir nicht doch Informationen dazu schicken könnten, wurde – zwar freundlich aber trotzdem – abgwiegelt. Kein Einfluss, die Information kommt aus der Versicherungsabteilung.
Tja, jetzt bin ich also Mitglied bei der Barmer. Übrigens seit dem 01. April, denn für diesen Zeitpunkt hatte ich meinen Antrag ja gestellt. Ich war jetzt also 4 Monate ohne Krankenversicherung.
Da ich schon etwas entäuscht bin, ich meine, von einer Dienstleistungseinrichtung erwarte ich eigentlich etwas anders.
Mich würde nun grundsätzlich interessieren, ob ich einer so späten Aufnahme überhaupt zustimmen muss? Ich meine, ich habe eine Aufnahmeantrag gestellt...
Aber kann ich nicht von der Krankenkasse einfach eine Bescheinigung fordern, dass sie meinem Antrag nicht stattgeben?