Re: Warum greift hier die Gleitzonenregelung nicht? (Gerichtsurteil) (Gesetzliche Krankenkassen)
Also eine Beitrassatzerhöhung in diesem Jahr halte ich für sehr unwahrscheinlich. Dazu muss ja die Satzung erst geändert werden und dann natürlich die Arbeitgeber alle informiert werden - dass braucht eine gewisse Vorlaufzeit.
Wenn also der Verwaltungsrat im November zusammenkommt und über den Beitrag zu beraten, geht es mit ziemlicher Sicherheit um den 01.01.2007. Und nachdem
zu diesem Zeitpunkt sowieso die meisten Krankenkassen erhöhen (Mehrwertsteuererhöhung, Wegfall Steuerzuschuss) werden, wäre die BEK schön dumm, dies ein, zwei Monate früher zu machen. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es also frühestens dann.