Re: Warum greift hier die Gleitzonenregelung nicht? (Gerichtsurteil) (Gesetzliche Krankenkassen)
Klarer Beweis für den Versuch illegaler Risikoselektion seitens der BARMER!
Wäre nämlich wirklich etwas Wahres dran gewesen, hätte man Dir konkrete Rechtsauskünfte gegeben. Aber Deine diesbezügliche Anfrage wurde ja abgewimmelt.
Weil Du ja nun rückwirkend ab April nachversichert wirst, kannst Du die Aufnahme bei der BARMER wohl nicht mehr widerrufen. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn der Aufnahmetermin in der Zukunft gelegen hätte und Du noch keine Mitgliedschaftsbescheinigung der neuen Kasse in Händen gehabt hättest.
Gruß
Elgin