Re: Warum greift hier die Gleitzonenregelung nicht? (Gerichtsurteil) (Gesetzliche Krankenkassen)

Sebastian, (vor 7062 Tagen) @ Elgin Fischbach

Hallo Elgin,

Du meinst also, dass sich Menschen, die sich 20-30 Jahre (mit guten bis sehr gutem Einkommen) mit einer PKV-Versicherung der Solidargemeinschaft entzogen haben, das Recht haben sollen sich mit 54 Jahren für € 400,01 wieder in der GKV zu schleichen (oft laufen ja noch "Nebengeschäfte" aus der früheren Selbstständigkeit), dann hast Du ein ziemlich seltsames Verständnis von Solidarität - aber O.K. ist Deine Sache. Ich bin der Meinung, dass solche Beschäftigungsverhältnisse eingehend geprüft werden müssen (notfalls mit einer Arbeitsplatzbegehung). Denn, wenn man es genau nimmt ist ein Arbeitsverhältnis mit 32 Wochenstunden für € 400,50 schon fast sittenwidrig (Stundenlohn von € 2,89 - Ausbeutung?).

Und Risikoselektion wird von vielen Krankenkassen in der Tat betrieben. Allerdings steht hier immer die Morbidität der Versicherten im Vordergrund. Denn ein Versicherter mit € 700,- Arbeitsentgelt kann durch die RSA-Gutschriften durchaus lukrativer für eine Kasse sein als ein Versicherter mit € 2500,- Arbeitsentgelt.

Viele Grüße

Sebastian


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