Re: Warum greift hier die Gleitzonenregelung nicht? (Gerichtsurteil) (Gesetzliche Krankenkassen)
Es stellt sich aber die Frage warum die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter dann nicht für max. € 400,- (Stichwort:Geringfügigkeit -> keine Versicherungspflicht!) anstellen. Das wäre von der Kostenseite her für den Arbeitgeber und für den Arbeitnehmer günstiger, oder!?
Falls es dem Arbeitnehmer primär darauf ankommt, sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein - egal zu welchem Preis (z. B. weil - aus welchen Gründen auch immer - kein Anspruch auf ALG II besteht, oder um auf diesem Weg als ehemals privat Krankenversicherter unter 55 Jahre wieder legal in die GKV hereinzukommen), dann ist ein derartiges fingiertes Beschäftigungsverhältnis eine echte Alternative zum 400,00-€-Job. Dass dies zu Lasten der übrigen Solidargemeinschaft geht, bestreite ich keineswegs; aber für manche Menschen ist dies heutzutage der einzige Weg, gesetzlich krankenversichert zu sein/zu werden.
Gruß
Elgin