Re: Warum greift hier die Gleitzonenregelung nicht? (Gerichtsurteil) (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Daniel,
zum Verhalten der BARMER kann man nur sagen, dass sie wohl die Versicherungspflicht bzw. das Beschäftigungsverhältnis von Peter prüft, da ein Verdienst von € 400,50 in 32 Wochenstunden sehr niedrig erscheint. Und da es heute leider sehr viele "fingierte" Pflichtversicherungsverhältnisse gibt (zur Erschleichung eines günstigen Versicherungsschutzes!), die zu Lasten der gesamten Solidargemeinschaft gehen halte ich das nur für richtig. Das soll aber keineswegs heißen, dass alle so gelagerten Beschäftigungsverhältnisse fingiert sind. Es stellt sich aber die Frage warum die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter dann nicht für max. € 400,- (Stichwort:Geringfügigkeit -> keine Versicherungspflicht!) anstellen. Das wäre von der Kostenseite her für den Arbeitgeber und für den Arbeitnehmer günstiger, oder!?
Viele Grüße
Sebastian