Re: Warum greift hier die Gleitzonenregelung nicht? (Gerichtsurteil) (Gesetzliche Krankenkassen)
Weil Du ja nun schon BARMER-Mitglied geworden bist, musst Du jetzt insgesamt 18 Monate bei der BARMER verbleiben (von April 2006 an gerechnet), ehe ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse möglich ist (Kündigungsfrist: 2 Monate). Ausnahme: Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung - dann muss Deine Kündigung bei der BARMER innerhalb von 2 Monaten nach dem Inkrafttreten der Beitragserhöhung eingegangen sein (Beispiel: Beitragserhöhung ab 01.07. - spätester Eingangstermin bei der BARMER somit: 31.08).
Gruß
Elgin