Erhalte keine Kündigungsbestätigung von der AOK SACHSEN Anha (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Samstag, 27.10.2018, 16:58 (vor 2219 Tagen) @ Iris Tran

Hallo,
ein sehr alter Thread - das vorweg.
Also, die Kasse ist verpflichtet per Gesetz innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung zu versenden, da gibt es kein wenn und aber.
Mein Rat - schriftliche Beschwerde an die AOK und mit der Aufsichtsbehörde drohen (Land bzw. BVA).
Gruss
Czauderna


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