Erhalte keine Kündigungsbestätigung (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Montag, 17.01.2011, 13:46 (vor 5059 Tagen) @ Kassenmitarbeiter

Hallo Kassenmitarbeiter,

Wer verliert schon gerne einen Kunden! Und dann dauerts halt mal länger als 14 Tage.

genau das ist aber nicht erlaubt! auch wenn's in der Praxis normal so läuft....
wenn du dich ans Gesetz halten willst, musst du die Kündigungsbestätigung ausstellen und kannst danach erst Rückwerbung machen.

Zumindest bekommt bei uns jeder seine Bestätigung

das ist ja wohl das allermindeste!

sind ja auch nicht viel:-D

freu dich nicht zu früh - nachdem ihr mit dem Hausarztvertrag ne Menge Leute gewonnen habt, und der jetzt gekündigt wurde könnte es durchaus sein, dass nun auch einige Mitglieder kündigen....

Gruß GKVler


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