Erhalte keine Kündigungsbestätigung (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Montag, 17.01.2011, 09:45 (vor 5059 Tagen) @ Kassenmitarbeiter

Ich denke eher, dass es sich hier um eine übereifrige Mitarbeiterin handelt

nee, das glaub ich nicht - das ist Standart also gibt es wahrscheinlich entsprechende Anweisungen, Kündigungsbestätigungen nur nach vorherigem Rückwerbegespräch auszustellen
allerdings nicht nur bei der AOK, sondern auch bei vielen anderen Kassen

es gibt mittlerweile sogar Urteile zu diesem Thema: die Kündigungsbestätigung muss unverzüglich das heißt "ohne schuldhaftes Zögern" ausgestellt werden. Das wiederum bedeutet, dass ein Kassenmitarbeiter, der die Ausstellung bzw. Aushändigung der Kündigungsbestätigung von einem vorherigen Gespräch abhängig macht, bereits gesetzeswidrig handelt. Aber dass ist den meisten wohl entweder nicht bekannt oder egal...
Und die kündigungsbestätigung muss spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen ausgehändgt werden.

Gruß GKVler


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