Erhalte keine Kündigungsbestätigung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 13.01.2011, 20:25 (vor 5063 Tagen) @ Sabine

Hallo,

die Krankenkassen sind verpflichtet inerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsbestätigung zu versenden, das schreibt das Gesetz so vor. Leider meinen manche Kassen oder Kassenmitarbeiter einer Kündigung "entgehen" zu können oder die Kündigung verhindern zu können wenn sie eben nicht diese Bestätigung fristgerecht versenden-"Haben wir mal die Kündigungsbestätigung versandt, dann ist der Versicherte nur sehr schwer zu halten"-ist dann das häufigste Argument.
Das mag zwar richtig sein, berechtigt aber niemanden deshalb gesetzliche Vorschriften vorsätzlich zu missachten.
Gruss
Czauderna


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