Erhalte keine Kündigungsbestätigung (Gesetzliche Krankenkassen)

Ralf S, Montag, 24.01.2011, 10:35 (vor 5052 Tagen) @ MissX

@MissX:
Mein AG hat eindeutige Anweisungen dazu: die Künd.-best. MUSS innerhalb von 14 Tagen versandt werden ... und so wird es auch praktiziert!

Genau diese Anweisungen wird es wohl auch bei der AOK und allen anderen KK so geben, da es sich um gesetzliche Vorgaben handelt. Und ich bin mir ziemlich sicher das sich der größte Teil aller Krankenkassenmitarbeiter (egal von welcher KK) auch daran hält.

Ich denke du kannst hier grundsätzlich nur für dich persönlich als Mitarbeiterin sprechen wenn du sagst es wird auch so bei euch praktiziert. Kannst ja mal den Namen der Krankenkasse hier nennen bei der du arbeitest dann wird man sehen ob das auch so ist.


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