re.. (Private Krankenversicherungen)

Fröhlich @, Berlin, Freitag, 17.07.2015, 18:11 (vor 3416 Tagen) @ derKVProfi

Es ist doch ganz einfach:

Beiträge PKV nicht bezahlen.
Dann Notlagentarif bezahlen (monatlich).
Die Ärzte ärgern sich, weil Behandlungskosten gering gehalten werden müssen.
Eine Vollstreckung findet nur dann statt wenn Ihr die mtl. Beiträge zum Nottarif nicht bezahlt. Vom gesparten macht Ihr mal schön Urlaub:)
Grüße aus berlin
ehemaliger KV Profi


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