Notlagentarif für mich möglich?? (Private Krankenversicherungen)

Bary @, Bremen, Mittwoch, 08.01.2014, 20:36 (vor 3971 Tagen)

Hallo an die Runde!

mein Fall ist etwas kniffliger, da ich anscheinend durch alle Standarts und Definitionen falle, weil ich mein Studium später angefangen habe.
Bin irgendweann mal wärend des Studiums zur Privaten gewechselt, da es schon um einiges günstiger war und die Problemme, die mit dem Wechsel verbunden sind, weit weg erschienen. Erster Job nach dem Abschluß dachte ich und ich bin wieder in der GKV.
Die Private ist irgendwann ausgeartet, erhöhte die Forerung zum 35ten Lebensjahr von 120€ auf 550€/Monat. Da hatte ich vorgesorgt und habe meine Stunden bei der Leihfirma, wo ich nebenbei gearbeitet habe, erhöhen lassen (mehr gearbeitet) um in den sozialversicherungspflichtigen Bereich zu kommen und wieder bei der AOK zu landen. Die AOK schickte mir 2x von verschiedenen Mitarbeitern einen Nachweis der Mitgliedschaft (Heute sagen die, es sei nur der Nachweis meiner Kassenwahl), woraufhin meine Private mich gehen ließ. Nach wenigen Monaten hatte ich einen Arbeitsunfall und musste meinen Stundensatz auf das bisherige Niveau reduzieren. Die AOK sagte dann "da Sie nun unter 12 Monaten versicherungspflichtig waren, können wir Sie nicht in den freiwilligen Tarif übernehmen. Das war Sep.2012. Auf einige Anschreiben meines Anwaltes war die Reaktion stets die gleiche, es besteht kein Anspruch auf die Mitgliedschaft. Eine studentische Pflichtversicherung kommt für mich aufgrund des Alters nicht mehr in Frage, ich muss mich freiwillig versichern. Die AOK sagt aber, dass ich nach meiner Zeit bei PKV nicht lang genug sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe, um mich in die GKV zu lassen. Die Klage gegen AOK läuft nun, da ich aber irgendeine KV brauche, habe ich mich im Nov 2013 bei meiner ehemaligen PKV gemeldet, um die gesetzliche Frist zu wahren (jeder, der sich bis 31.12.13 meldet, wird versichert) Die PKV musste mich wohl nehmen, da ich mein Einkommen von 700€ angegeben habe und trotzdem Vertrag für einen Tarif mit 660€/Monat bekam. Die kann ich natürlich nicht zahlen, aber dafür war ja letztes Jahr dieses Gesetz beschlossen worden, der die privaten verpflichtet, einen "Notlagentarif" zanzubieten. Die PKV sagte telefonisch, ich käme nach 3 nicht gezahlten Beiträgen in das Mahnverfahren und würde dann in diesem Tarif landen. Nun bestehen die aber auf der Zahlung der ersten Monatsgebühr, sonst wird der Vertrag wieder gekündigt. Meiner Meinung nach ist das nicht im Sinne des Gesetzes vom letzten Jahr, wo doch jedem (auch privat versicherten) eine Möglichkeit gegeben werden sollte, sich zu versichern. Bitte, hilft mir, eine Lösung zu finden!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum