re.. (Private Krankenversicherungen)

bary @, Bremen, Freitag, 10.01.2014, 14:25 (vor 3972 Tagen) @ derKVProfi

Hallo!
ich denke, SIe haben es überlesen, aber ich bin noch nicht ganz fertig mit meiner Abschlußarbeit, ich studiere also, da gelten die 450€ nicht (sondern 20std/Woche) und Harz4 gibt es für die wie in der aktuellen Debatte in den Medien "wirtschaftlich inaktiven Menschen" in der Bundesrepublik nicht. Ich brauche den Notlagentarif, um die letzten Monate bis zum Abschluss nicht ohne KV da zu stehen. Die AOK hat die Mitgliedschaft mehrfach schriftlich bestätigt, deswegen auch die Klage.
Also muss ich nun den Erstbeitrag für die PKV bezahlen, um in den Vertrag zu kommen oder haben die Kontraktonspflicht als letzte KV oder was würde noch dagegen sprechen? Das war die Frage, bitte beziehen Sie Ihre Antwort möglichst darauf.
Vielen Dank im Voraus!
Bary


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