re.. (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 02.08.2014, 05:28 (vor 3765 Tagen) @ Holger R.

Muß ich meine Notlage beweisen oder werde ich nach 5 Monaten und einigen Mahnschreiben in den Notlagentarif überführt.

Es geht schneller, als 5 Monate - Nichtzahlung reicht.

Meine Sorge ist das ich meine Vermögensverhältnisse offen legen muß und das der Gerichtsvollzieher auf der Matte steht.

Wenn sie dauerhaft nicht zahlen, also auch nicht den Beitrag für den Notlagentarif, dann wird das passieren.

Dazu kommt dann noch der Beitrag für die Pflegepflicht - hier wird dann sogar Bußgeld fällig.

Also:

1. Beitrag Pflegepflicht monatlich separat zahlen (laufend)
2. Sobald Notlagerntarif eingerichtet ist dafür Sorge tragen, dass der Beitrag monatlich dafür so gezahlt wird, dass der Rückstand mindestens ein Euro mehr als ein Monatsbeitrag ist und möglichst nicht drei Monatsbeiträge erreicht.
3. GKV-Rückkehr in Angriff nehmen und neue Geschäftsmodelle entwicklen oder die Selbstständigkeit beenden.

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