re.. (Private Krankenversicherungen)

Holger R., Donnerstag, 07.08.2014, 11:58 (vor 3760 Tagen) @ derKVProfi

Mein letzter Eintrag war nur ein Beispiel und nicht meine Absicht.
Falls ich Sie damit verärgert habe, bitte ich um Entschuldigung.

Sie schreiben - sobald der Notlagetarif eingerichtet ist dafür Sorge tragen,dass der Beitrag monatlich dafür so gezahlt wird,dass der Rückstand mindestens 1 EU mehr als ein Monatsbeitrag ist und möglichst nicht drei Monatsbeiträge erreicht - ist damit der Beitrag Notlagentarif gemeint oder der vom ruhenden Tarif?


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