Notlagentarif für mich möglich?? (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 09.01.2014, 09:43 (vor 3970 Tagen) @ derKVProfi

Und nun noch der letzte Punkt:

Die PKV sagte telefonisch, ich käme nach 3 nicht gezahlten Beiträgen in das Mahnverfahren und würde dann in diesem Tarif landen. Nun bestehen die aber auf der Zahlung der ersten Monatsgebühr, sonst wird der Vertrag wieder gekündigt. Meiner Meinung nach ist das nicht im Sinne des Gesetzes vom letzten Jahr, wo doch jedem (auch privat versicherten) eine Möglichkeit gegeben werden sollte, sich zu versichern.

das ist richtig. der erste Beitrag MUSS bezahlt sein, weil sonst Rücktritt vom Vertrag wegen Nichtzahlung des Erstbeitrages!

Nach 3 Monaten Zahlungsverzug wird dann in den Notlagentarif überführt!

Leistungen werden aber gegen den Rückstand verrechnet, also nicht ausgezahlt!!

Das ist keine wirklich gute Lösung in Ihrem Fall!

JobCenter und Hartz IV beantragen. Alleine durch den Beitrag für den Basistarif haben Sie doch schon Anspruch auf Hartz IV! Damit Anspruch auf Halbierung des Beitrages und auch auf Zuschuss bis zu 100% des halbierten Beitrages!

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