re.. (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 11.01.2014, 00:17 (vor 3969 Tagen) @ Bary

In der PKV war ich keine 5 Jahre (3,5 sinds um genau zu sein), ausserdem hat die AOK sich erstmals nach 13 Monaten gemeldet("...Sie sind ja gar nicht versichert!"), da war die Kontraktionspflicht auch rum. Es ist also demnach ein neuer Vertrag, der trotz Angabe von Einkünften von 700€/Monat, StudentenStatus und der monatlichen Beitragsrate von 650€ genehmigt wurde.

Ich verstehe Sie nicht - Sie sprechen wirr. GKV - es kommt kein Vertrag zustande, da die Mitgliedschaft kein Vertrag ist!

Ist die PKV vom Gesetz aus verpflichtet, mich aufzunehmen? Welche Aussichten haben die in so einem Fall, die Beiträge zu bekommen? Oder ist das allein mein Problem, woher ich die Mittel habe?

Die PKV ist aus meiner Sicht verpflichtet Sie zu versichern (soweit man aus Ihren Angaben hier wirklich nachvollziehbar schlau wird). Die PKV wird Beitragsrückstände, auch für den Notlagentarif sind Beiträge zu entrichten, eintreiben! Die Wege sind vielfältig.

Der Sinn einer Mitgliedschaft im Notlagentarif ist, dass ich dadurch formal krankenversichert bin und daher arbeiten und studieren darf (ohne KV geht das nicht). Ich werde also den Erstbeitrag zahlen müssen und dann den Notlagentarif erzwingen, das scheint die einzige Lösung zu sein.

Richtig!

Welche Vollstreckungsmaßnahmen genau meinen Sie? Etwa die Forderung nach den 3 nicht gezahlten Beiträgen zum Basistarif? Soweit ich es verstanden habe, werden solche Schulden nach dem Gesetz vom 1.9.13 teilweise oder komplett erlassen.

Nein, die werden nicht erlassen - sorry, aber Sie bringen zu viel durcheinander. Sie müssen bei der PKV Beiträge zahlen. Auch dann, wenn Sie in den Notlagentarif überführt werden. Wie man das richtig macht - dazu gibt es eine Anleitung von mir im Netz, die man kaufen kann!

Die Lösung ist natürlich, so schnell wie möglich den Abschluß zu erlangen und einen sozialversicherungspflichtigen Job zu finden, danach ist man dann erstmal wieder in der GKV. Für die Zwischenzeit brauche ich jedoch eine Versicherung, um immatrikuliert zu bleiben und den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Ja, dann nehmen Sie eine PKV, zahlen den Erstbeitrag , erzwingen den Notlagentarif und halten die Beitragsrückstände niedrig.

Zu Ihrem letzten Satz, ganz allgemein, was genau habe ich zu erwarten bzw. was könnte ungenau und falsch laufen?

Vieles bis alles, wenn Sie es nicht richtig machen! Lesen Sie die Gesetze, machen Sie sich kundig, Sie haben ja auch einen Anwalt, dem Sie Geld bezahlen - ich mache das auch nur gegen Entgelt!

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