Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt (Gesetzliche Krankenkassen)

MissX, Freitag, 20.05.2011, 18:14 (vor 4936 Tagen) @ Thomas

Sorry bitte keine falschen Hoffnungen wecken.

Bei der Kostenerstattung ambulant kann die Kasse aus sozialen Gründen, doch dann nur wenn bereits laufende Behandlung dort und Arztwechsel nicht zumutbar etc.

Bei der stationären Kostenerstattung sind alle Privatkliniken außen vor und ich kenne keine KK die da eine Ausnahme macht ...

außer vielleicht die Securvita, die legen sich gern mit dem Gesetz und dem BVA an.

Soll keine Werbung für die sein, ich würde mich da nie selbst versichern .... man kann ja mal RICHTIG krank werden und die KK RICHTIG brauchen


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