Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt (Gesetzliche Krankenkassen)

Thomas, Donnerstag, 19.05.2011, 11:52 (vor 4937 Tagen) @ Sunshine123

Eine Kostenerstattung geht grundsätzlich auch bei einem Arzt ohne Kassenzulassung, wenn die GKV dies z.B. aus sozialen oder medizinischen Gründen genehmigt.
Dies wird ambulant bei Patienten z.B. mit privater Restkostenversicherung ohne Probleme gemacht. Hier müsste vor der Wahl der stationären Kostenerstattung auf jeden Fall eine schriftliche Erklärung der GKV eingeholt werden.


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