Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt (Gesetzliche Krankenkassen)

MissX, Montag, 16.05.2011, 17:14 (vor 4940 Tagen) @ Joachim Röhl

Da wird hier leider lange ohne Erfolgsaussicht diskutiert.

Die Kostenerstattung geht nur beim Vertragsärzten und Vertragskrankenhäusern.

Und das im Umkreis von 500 km kein kompetenter Leistungserbringer zu finden ist (das ist i.d.R. die halbe Bundesrepublik), halte ich für ein Gerücht und unmöglich.

Es gibt viele spezialisierte Ärzte und Unikliniken, die sehr kompetent sind.

... naja wenns eben der "Guru" sein muss :-( :-( :-(


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