Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt (Gesetzliche Krankenkassen)

Sunshine, Samstag, 14.05.2011, 12:01 (vor 4942 Tagen)

Hallo,

ich habe von meiner GKV eine Kostenübernahme für einen operativen Eingriff erhalten. Mit der Kostenübernahme meiner GKV darf die Operation allerdings nur von einem Arzt/KH mit Kassenzulassung durchgeführt werden.

Ich möchte die Operation von einem Spezialisten durchführen lassen, der aber leider über keine Kassenzulassung verfügt. Alles selbst zu zahlen, sehe ich nicht ein, weil ich die Kostenübernahme und somit der Anerkennung der medizinischen Notwendigkeit von meiner GKV habe.

Direkt nach der OP ist ein stationärer Aufenthalt von 2 Tagen geplant.

Ich hatte jetzt überlegt in die Kostenerstattung meiner GKV zu wechseln und den Restbetrag selbst zu zahlen bzw. eine Zusatzversicherung abzuschließen.

Allerdings habe ich bisher im Internet nur von der Möglichkeit der ambulanten Kostenerstattung gelesen und auch die Versicherungen beziehen sich nur darauf.

Weiß jemand, ob es die Kostenerstattung auch für stationären Aufenthalt gibt?

Und muss man bei der Kostenerstattung generell immer vorleisten? Es können ja plötzlich sehr hohe Beträge anfallen, wenn man ernsthaft erkrankt.

Wäre wirlich nett, wenn ihr dazu was sagen könntet.

Vielen Dank.


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