Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt (Gesetzliche Krankenkassen)

Sunshine123, Sonntag, 15.05.2011, 11:09 (vor 4941 Tagen) @ Joachim Röhl

@ Joachim Röhl


Genau das habe ich getan. Ich habe bei meiner KK beantragt, dass die Kosten die an ein Klinikum geleistet werden würden einfach an mich erstattet werden und einen Kostenvoranschlag des privaten Chirugen beigelegt.Diagnose ist die Q80-Q89. Die Differenz hätte ich dann selbst bezahlt. Das ist mir lieber als zu irgendeinem unerfahrenen Kassenarzt zu gehen.

Dies hat meine KK mit Bescheid abgelehnt. Da es für meine KK aus abrechnungstechnischen Gründen nicht möglich sein soll. Der Arzt hat weil er ein Spezialist dieses Verfahren allerdings schön öfter mit GKV`s angewendet. Allerdings meine ich das sich die Rechtslage da in der Vergangenheit geändert haben könnte.

Daher überlege ich zur Kostenerstattung zu wechseln, dass müsste dann für die KK abrechnungstechnisch möglch sein.


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