Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt (Gesetzliche Krankenkassen)

Samson, Montag, 16.05.2011, 09:50 (vor 4940 Tagen) @ Sunshine123

Du kannst ja den Arzt wählen, aber eben unter denen die eine Zulassung haben. Ausnahme: Die Kasse stimmt im Vorfeld zu.

Die Vorteile liegen eher im größeren Behandlungsangebot, der fehlenden Budgetierung, ggf. schnellere Terminvergabe u.s.w. aber das sit ja hier nicht das Thema.
Frage lieber nochmal genau nach, ob der Arzt für denn übernommen wird (anteilig), wenn du für ein Vierteljahr die Kostenerstattung wählst.


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