Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt (Gesetzliche Krankenkassen)

Samson, Montag, 16.05.2011, 07:57 (vor 4940 Tagen) @ Sunshine123

Wird denn bei der Kostenerstattung auch der Anteil bezahlt, wenn es sich um einen nicht zugelassenen Leistungserbringer handelt?
Ich meine nicht, weiss es aber nicht.
Ich empfehle sehr einen zugelassenen Leistungserbringer zu wählen. Z. B. bei der Liposuction bei verschiedenen Ödemen gibt es selbsternannte Behandlungspäpste, die nur privat abrechnen. Es gibt aber ebnso auch sehr erfahrene zugelassene Leistungserbringer.


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