Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt (Gesetzliche Krankenkassen)

Sunshine123, Montag, 16.05.2011, 09:39 (vor 4940 Tagen) @ Samson

Wenn ich bei der Kostenerstattung keine freie Arztwahl hätten, dann hätte doch die Kostenerstattung kaum einen Vorteil gegenüber der Sachleistungserbringung??

Leider geht es nicht um eine einfache Lipo sondern um einen sehr komplexen Eingriff. Leider habe davib viele Kassenärzte einfach absolut keine Ahnung, um es mal platt auszudrücken und "doktern" dann an den Patienten rum. Das ganze muss dann mehrere Male korrigiert werden. Einen kompetenten Kassenarzt habe ich im Umkreis von 500 km um meinen Wohnort nicht gefunden.

Die unnötigen Korrekturen/Folgeoperation möchte ich mir ersparen und daher lieber zu einem Behandlungspapst gehen. Da weiß ich dann das es vernünftig operiert wird;-)

Ich muss ja auch die Schmerzen und Operationen über mich ergehen lassen und für die KK verursacht es keine Mehrkosten, wenn ich zu einem Arzt ohne Versorgungsvertrag gehe, da die GKV ohnehin nur Ihre pauschalierten Gebührensätze übernimmt.

Unglaublich, das man nicht mal entscheiden kann von welchem Arzt man operiert werden möchte, wenn man schon bereit ist die Differenz selbst zu tragen.


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