Re: Zuzahlungsbefreiung (Krankenkassenrecht)
Ihre Krankenkasse muß die letzten 4 Jahre korrigieren und das zuviel einbehaltene Geld auszahlen - Rücknahme eines Verwaltungsaktes nennt sich das (glaube ich) - nochmal prüfen Gruss Motzerella
Ihre Krankenkasse muß die letzten 4 Jahre korrigieren und das zuviel einbehaltene Geld auszahlen - Rücknahme eines Verwaltungsaktes nennt sich das (glaube ich) - nochmal prüfen Gruss Motzerella
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