Re: Zuzahlungsbefreiung (Krankenkassenrecht)

Motzerella, Karlsru, Montag, 19.07.2010, 12:39 (vor 5245 Tagen) @ -Gast-

Ihre Krankenkasse muß die letzten 4 Jahre korrigieren und das zuviel einbehaltene Geld auszahlen - Rücknahme eines Verwaltungsaktes nennt sich das (glaube ich) - nochmal prüfen Gruss Motzerella


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