Re: Zuzahlungsbefreiung - welches Einkommen wird angerechnet? (Krankenkassenrecht)

-Gast-, Freitag, 18.07.2008, 21:22 (vor 5972 Tagen) @ Bodi

Hallo Bodi,

ich werde zu Gunsten der KK mal davon ausgehen, dass die sich letztes Jahr "vertan" haben, auch wenn das ganz schön ärgerlich für mich ist, weil ich extra nochmal nachgefragt hatte. Und bei den Quittungen meines Mannes (selber gesetzlich versichert, nicht beihilfeberechtigt) handelte es sich um Quittungen für rezeptpflichtige Medikmente.

Den § 62 Abs. 2 SGB V werde ich mir aber vorsorglich mal merken. Trotzdem entnehme ich dem nicht, dass dann - wenn einer der beiden Ehepartner chronisch krank ist - für beide die 1% Regelung gilt. Könnte ja auch für beide dann die 2% Regelung greifen.

Steht das noch irgendwo anders? Nicht, dass mir die KK dann 2% anrechnen möchte dieses Jahr...

Danke vorab,

-Gast-


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