Re: Zuzahlungsbefreiung - welches Einkommen wird angerechnet? (Krankenkassenrecht)

Bodi, Freitag, 18.07.2008, 10:27 (vor 5972 Tagen) @ -Gast-

Moment - die 1% sind familienbezogen und fallen nur einmal an, also nicht für jedes Familienmitglied einzeln.

Berechnungsbeispiel

Ehepaar mit 2 Kindern, alle gesetzlich versichert.

* Jährliche Bruttoeinnahmen aller Haushaltsangehörigen: 30.000,- €
* minus Freibetrag für Ehegatte (= erster Haushaltsangehöriger): 4.473,- €
* minus Freibetrag für 2 Kinder: 7.296,- € (2 x 3.648,- €)
* ergibt Zwischensumme: 18.231,- €
* davon 2 % = Belastungsgrenze: 364,62 €

Bei 1% (also wenn wie bei Ihnen chronisch Kranke in der Familie vorhanden sind) beläuft sich die Belastungsgrenze im Beispiel auf 182,31 EUR.


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