Re: Zuzahlungsbefreiung - welches Einkommen wird angerechnet? (Krankenkassenrecht)

Bodi, Donnerstag, 17.07.2008, 18:28 (vor 5976 Tagen) @ -Gast-

Grundsätzlich zählt das Familien-Bruttoeinkommen, also auch das des Ehegatten. Von diesem Familien-Bruttoeinkommen kann noch ein Freibetrag für den Ehegatten in Höhe von rund 4500 EUR abgezogen werden.

Im Gegenzug gilt aber auch für Ihren Ehegatten die 1%-Regelung, selbst wenn dieser nicht chronisch krank und/oder woanders gesetzlich versichert ist.


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