Re: Zuzahlungsbefreiung - welches Einkommen wird angerechnet? (Krankenkassenrecht)
Grundsätzlich zählt das Familien-Bruttoeinkommen, also auch das des Ehegatten. Von diesem Familien-Bruttoeinkommen kann noch ein Freibetrag für den Ehegatten in Höhe von rund 4500 EUR abgezogen werden.
Im Gegenzug gilt aber auch für Ihren Ehegatten die 1%-Regelung, selbst wenn dieser nicht chronisch krank und/oder woanders gesetzlich versichert ist.
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- Zuzahlungsbefreiung - welches Einkommen wird angerechnet? -
-Gast-,
17.07.2008, 17:22
- Re: Zuzahlungsbefreiung - welches Einkommen wird angerechnet? -
Bodi,
17.07.2008, 18:28
- Re: Zuzahlungsbefreiung - welches Einkommen wird angerechnet? -
-Gast-,
18.07.2008, 09:03
- Re: Zuzahlungsbefreiung - welches Einkommen wird angerechnet? -
Bodi,
18.07.2008, 10:27
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-Gast-,
18.07.2008, 12:20
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Bodi,
18.07.2008, 13:30
- Re: Zuzahlungsbefreiung - welches Einkommen wird angerechnet? -
-Gast-,
18.07.2008, 21:22
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Bodi,
18.07.2008, 22:27
- Re: Zuzahlungsbefreiung - welches Einkommen wird angerechnet? -
Sandra,
14.08.2008, 18:56
- Re: Zuzahlungsbefreiung - welches Einkommen wird angerechnet? - Bodi, 17.08.2008, 08:40
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Sandra,
14.08.2008, 18:56
- Re: Zuzahlungsbefreiung - welches Einkommen wird angerechnet? -
Bodi,
18.07.2008, 22:27
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18.07.2008, 21:22
- Re: Zuzahlungsbefreiung - Motzerella, 19.07.2010, 12:39
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Bodi,
18.07.2008, 13:30
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-Gast-,
18.07.2008, 12:20
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Bodi,
18.07.2008, 10:27
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-Gast-,
18.07.2008, 09:03
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Bodi,
17.07.2008, 18:28