Re: Zuzahlungsbefreiung - welches Einkommen wird angerechnet? (Krankenkassenrecht)
Grundsätzlich zählt das Familien-Bruttoeinkommen, also auch das des Ehegatten. Von diesem Familien-Bruttoeinkommen kann noch ein Freibetrag für den Ehegatten in Höhe von rund 4500 EUR abgezogen werden.
Im Gegenzug gilt aber auch für Ihren Ehegatten die 1%-Regelung, selbst wenn dieser nicht chronisch krank und/oder woanders gesetzlich versichert ist.