Re: Zuzahlungsbefreiung - welches Einkommen wird angerechnet? (Krankenkassenrecht)

Bodi, Sonntag, 17.08.2008, 08:40 (vor 5942 Tagen) @ Sandra

Die Kasse hat recht.

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Zuzahlungsbefreiung-Krankenversicherung-675.html#ue5

Zitat:
"Ist ein Ehepartner beihilfeberechtigt und/oder privat krankenversichert, werden die Zuzahlungen, die auch dieser evtuell leisten muss, nicht als Familienzuzahlung berechnet, das bedeutet, die gesetzliche Krankenkasse erkennt diese nicht als Zuzahlungen in ihrem Sinne an. Beim Familieneinkommen werden allerdings beide Einkommen herangezogen und somit als Grundlage für die Zuzahlungsbefreiung genommen"

Auch in "Mischehen" gelten jedoch die Freibetragsregelungen für Angehörige (siehe Berechnungsbeispiel).


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum