Re: Zuzahlungsbefreiung - welches Einkommen wird angerechnet? (Krankenkassenrecht)

-Gast-, Freitag, 18.07.2008, 12:20 (vor 5972 Tagen) @ Bodi

Das ist ja interessant. Dann hätte die KK mir aber doch letztes Jahr auch die Quittungen von meinem Mann anerkennen müssen, oder?

Ich habe sämtliche hier aufgelaufenen Quittungen eingereicht, wovon alle, die auf meinen Mann lauteten wieder zurückgeschickt wurden mit der Bemerkung, diese könnten keine Berücksichtigung finden, weil die 1% Regelung ja nur für mich als chronisch Kranke gelte. Gleichzeitig wurde aber als Berechnungsgrundlage mein und sein Einkommen herangezogen, so dass für mich dann 1% viel mehr waren, als nur 1% von meinem Einkommen.

Selbst wenn das nicht richtig war, ist es für einen Widerspruch schon zu spät. Aber das wäre natürlich wichtig zu wissen für das laufende Jahr. Ich bekomme hier gerade den Eindruck, meine KK pickt sich das für sie Günstige heraus. Wenn es um die Einkommenshöhe geht, fällt da alles mit rein, wenn es um die Befreiungsgrenze geht, sind wir dann doch plötzlich wieder als 2 getrennte Personen zu behandeln.

Was ist jetzt richtig? Gesamtbetrachtung und zwar sowohl für die Einkommenshöhe und dann aber auch für die Befreiungsgrenze? Oder jeden einzeln betrachten, dann aber auch beim Einkommen?!?

Danke vorab für die Antwort,

-Gast-


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