Re: Zuzahlungsbefreiung - welches Einkommen wird angerechnet? (Krankenkassenrecht)

Bodi, Freitag, 18.07.2008, 22:27 (vor 5972 Tagen) @ -Gast-

Die 1%-Regel gilt für alle Familienangehörigen, sobald mindestens ein Familienmitglied chronisch krank ist. Für junge chronisch Kranke übrigens neuerdings nur unter weiteren Voraussetzungen.

Für alle Fälle hier ein Originalzitat vom Bundesgesundheitsministerium:

"Für Versicherte, die bereits vor dem 1. April 2007 schwerwiegend chronisch krank waren, gilt eine Grenze von ein Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Diese Belastungsgrenze gilt für den gesamten Familienhaushalt"

http://www.bmg.bund.de/cln_042/nn_1168248/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/B/Glossarbegriff-Belastungsgrenze.html

Eine für Ihren Fall gute Seite ist auch:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Zuzahlungsbefreiung-fuer-chronisch-Kranke-820.html


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