Re: Zuzahlungsbefreiung - welches Einkommen wird angerechnet? (Krankenkassenrecht)

-Gast-, Freitag, 18.07.2008, 09:03 (vor 5972 Tagen) @ Bodi

Vielen Dank für die Antwort.

Dass mein Partner auch "nur" 1% zahlen muss hilft mir ja nciht wirklich viel weiter (abgesehen davon, dass er eh nie zum Arzt geht und so nie auf 1% kommen würde).

Im Ergebnis erhöht sich damit eigentlich meine Zuzahlungsgrenze, denn es wird Einkommen angerechnet, was ja gar nicht mein Einkommen ist. Das widerspricht in der Tat der familienrechtlichen Regelung, dass im Güterstand der Zugewinngemeinschaft die Einkommensmassen getrennt zu betrachten sind. Ich würde mir ja noch gefallen lassen, wenn sein Einkommen in der Höhe, in der er mir theoretisch "Unterhalt schuldet" angerechnet wird, aber komplett finde ich wirklich problematisch. Denn im Ergebnis werden damit Eheleute gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften benachteiligt, und das kann ja wegen Art. 6 GG nicht wirklich sein.

Wir zahlen damit von "unserem" Einkommen also insgesamt 2%, bevor wir zuzahlungsbefreit sind. Mir hilft die Chroniker-Regelung damit überhaupt nicht weiter, wie ärgerlich.

Trotzdem danke,

-Gast-


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