Nachricht der KK (Gesetzliche Krankenkassen)

Joe, Mittwoch, 30.06.2010, 10:08 (vor 5261 Tagen) @ RHW

Hier die neue Info der KK:

Vor dem 01.04.2007 war die Anwartschaftsversicherung auch bei Auslandsaufenthalten möglich, die nicht berufsbedingt begründet waren. Damit wollte man sicher stellen, dass eine Rückkehr in die freiwillige Weiterversicherung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bezüglich der Vorversicherungszeiten gewährleistet war. Mit Einführung des § 5 Abs. 1 Nr. 13 Sozialgesetzbuch – Fuenftes Buch – (SGB V) ab 01.04.2007 war dieses nicht mehr notwendig. Dieser Paragraf besagt unter anderem, dass Personen nach der Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland wieder in ihre alten Kranken- und Pflegversicherungen zurückkehren können, sofern sie keinen Anspruch auf anderweitige Absicherung im Krankheitsfall haben.

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Somit bleiben für mich nur zwei Sachen:

- Wenn ich kürzer als sechs Monate unterwegs bin eine Vollversicherung für ca. 140 Euro

- Wenn ich länger als sechs Monate unterwegs bin, dann kann ich austreten

Wenn ich das Dokument vom GKV richtig verstanden habe, dann habe ich die Garantie auf Rückker in der GK, habe diese aber noch mal angefragt.

Die Sache mit der Anwartschaft scheint sich somit wohl erledigt zu haben. :-(


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