Unbezahlter Urlaub mit Auslandsaufenthalt, GKV-Pflicht? (Gesetzliche Krankenkassen)

Joe, Dienstag, 22.06.2010, 20:55 (vor 5268 Tagen) @ RHW

Danke für die schnelle Antwort!

Fange mit Punkt 2 an: Wenn ich es richtig verstehe, meinst du statt einem unbezahlten Urlaub lieber zu kündigen und direkt einen neuen Vertrage mit Beginn 01.01.2012 (z.b.) zu machen, oder? Sollte dies der Fall, kommt dies an der Stelle leider nicht als Möglichkeit in betracht, weil mein Arbeitgeber nur das "unbezahlter Urlaub" Model anbietet.

Zu Punkt 1: Würde das Gesetzt nun so verstehen, dass ich "nur mit Glück" am vollen Satz für den ersten Monat vorbeikomme, oder?

Ich frage mich nur, was mit all den anderen Punkten ist? Komplett aus der Versicherung wegen Reise möglich? Anwartschaft, wieso sagt die einer Versicherung es geht und die anderen nicht? Und was ist gemeint mit "es muss eine Vollversicherung auch bei Auslandsreisen bestehen"? Und halt all die Punkte, die oben auch noch aufgeführt waren.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum