Unbezahlter Urlaub mit Auslandsaufenthalt, GKV-Pflicht? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
Ich habe nun mitgenommen,
- der Beitrag des ersten Monats ist "Glück", was die Höhe anbetrifft
- für die sechs Monate im nicht-europäischen Ausland müsste eine Anwartschaft reichen und auch von der Versicherung ermöglicht werden
- nach dem Urlaub ist eine Vollversicherung taggenau für 143,- Euro möglich (sofern natürlich keine Einnahmen höher xyz bestehen)
Ja, alles völlig korrekt verstanden!!!!
Ein Erklärungsversuch, warum die KK Probleme mit dem Angebot der Anartschaft hatte:
Vor dem 01.04.2007 war die Anwartschaft nur möglich, wenn eine Beschäftigung im Ausland ausgübt wird. Vermutlich hatte jemand (oder eine Datenbank) einen veralteten Stand.
Gruß
RHW