Unbezahlter Urlaub mit Auslandsaufenthalt, GKV-Pflicht? (Gesetzliche Krankenkassen)

Joe, Mittwoch, 23.06.2010, 19:49 (vor 5267 Tagen) @ RHW

Vielen Dank RHW, ist ja mal eine super ausführliche Antwort.

Den Link von dem VDEK habe ich heute morgen auch schon gelesen und bin seither auch noch mehr der Meinung, dass zumindest eine Umstellung auf eine Anwartschaft möglich sein muss und keine Vollversicherung.

Danke auch noch für die anderen Links.

Zumal, wenn ich "§ 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder" SGB5 richtig verstehe.

(1) Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt. Dabei ist sicherzustellen, daß die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt.
(4a) Der Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder sind 10 vom Hundert der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches zugrunde zu legen, wenn der Anspruch auf Leistungen für das Mitglied und seine nach § 10 versicherten Angehörigen während eines Auslandsaufenthaltes, der durch die Berufstätigkeit des Mitglieds, seines Ehegatten, seines Lebenspartners oder eines seiner Elternteile bedingt ist, oder nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 ruht. Satz 1 gilt entsprechend, wenn nach § 16 Abs. 1 der Anspruch auf Leistungen aus anderem Grund für länger als drei Kalendermonate ruht, sowie für Versicherte während einer Tätigkeit für eine internationale Organisation im Geltungsbereich dieses Gesetzes.


SGB 5 §16

(1) Der Anspruch auf Leistungen ruht, solange Versicherte

1. sich im Ausland aufhalten, und zwar auch dann, wenn sie dort während eines vorübergehenden Aufenthalts erkranken, soweit in diesem Gesetzbuch nichts Abweichendes bestimmt ist,

(2) Der Anspruch auf Leistungen ruht, soweit Versicherte gleichartige Leistungen von einem Träger der Unfallversicherung im Ausland erhalten.


Nach diesen ganzen Punkten, verstehe ich es noch weniger, wieso die BKK mich auch über die Reisezeit mit 143,- vollversichern will, oder sehe ich nun was total falsch?

Ich habe nun mitgenommen,

- der Beitrag des ersten Monats ist "Glück", was die Höhe anbetrifft

- für die sechs Monate im nicht-europäischen Ausland müsste eine Anwartschaft reichen und auch von der Versicherung ermöglicht werden

- nach dem Urlaub ist eine Vollversicherung taggenau für 143,- Euro möglich (sofern natürlich keine Einnahmen höher xyz bestehen)

Wenn ich irgendwas falsch verstanden habe, oder auch wenn ich das alles richtig verstanden habe, wäre ich über eine weitere Nachricht unglaublich froh :-)

Und nochmals dermaßen riesen DANKE!!!!


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