Re: Höherer Beitrag bei Kinderlosen: Klageverfahren? (Sozialpolitik)

jimmy dow, Dienstag, 11.01.2005, 03:56 (vor 7258 Tagen) @ T.Knoblauch

Wie muss eine solche Klage ggf. formal richtig erhoben werden?
Muss man erst bei der Krankenkasse bzw. Pflegeversicherung einen Widerspruch erwirken oder kann man direkt eine Klage beim Sozialgericht einreichen?
Welches SG ist dann zuständig, das SG am Ort der PV/KK oder am Wohnsitz des Klägers?

Danke für jede Antwort!


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