Höherer Beitrag in der Pflegeversicherung bei Kinderlosen (Sozialpolitik)

Michael K. @, Donnerstag, 30.12.2004, 20:03 (vor 7266 Tagen)

hallo!
wir sind ein Ehepaar, dass ungewollt kinderlos ist. Den höheren Beitrag empfinden wir als unerhört.
Wir möchten gerne eine Sammelklage dagegen initiieren.
Wir sind der Meinung, dass dieses Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt, da laut Grundgesetz Behinderte nicht benachteiligt werden dürfen. (Artikel 3 GG)
Sterilität bzw. Unfruchtbarkeit wird nach Behindertengesetz als Schwerbehinderung mit bis zu 60 % Grad der Behinderung anerkannt.
Wir werden zunächst Klage bei unserem zuständigen Sozialgericht einlegen, um Fristen nicht zu versäumen.


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