Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR? (Private Krankenversicherungen)

Johnny, Sonntag, 17.05.2009, 22:18 (vor 5674 Tagen) @ Hans

Ich heiße zwar nicht Thomas, nehme mir aber trotzdem die Freiheit auf Ihren Post zu antworten.

Der BE bei der Debeka ist lebenswichtig - relevant sicher nur im Notfall, aber genau dafür sollten Versicherungen da sein, zur Abdeckung höchst existentzieller Risiken. Lesen Sie mal die Versicherungsbedingungen der Debeka, dort sind so gut wie keine Hilfsmittel versichert:
"Brillen und Kontaktlinsen (Brillengestelle bis zu einem Rechnungsbetrag von 110 EUR), Geh- und Stützapparate einschließlich Liegeschalen, Nachtschienen, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle bis zu einem Rechnungsbetrag von 620 EUR, orthopädische Schuheinlagen, Mehrkosten für orthopädische Schuhe, orthopädische Leibbandagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, künstliche Augen, Hörgeräte, elektronischen Kehlkopf. Aufwendungen für Hilfsmittel aus derselben Gruppe (z. B. Brillen) werden für das Kalenderjahr nur einmal erstattet."

Der BE erweitert den Versicherungsschutz dahingehend, dass sämtliche Hilfsmittel versichert sind, die auch von der Beihilfe erstattet werden. Und die Behilfe orientiert sich am (umfangreichen) Hilfmittelkatalog der GKV.

Der BE kann also im Notfall viele zehntausend EUR wert sein; insbesondere gilt dies für Sie, da sie anscheinend den BE hätten wählen können und somit nicht in den genuss der in manchen Ländern bestehenden Regelung kommen, dass sich die Beihilfe wg. Nichtversicherung auf 90% erhöht. Denn diese Regelungen greifen in der Regel nur, wenn man bereits den maximal möglichen Tarifumfang gewählt hat.

Gruß, Johnny


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum