Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR? (Private Krankenversicherungen)
1. Fehlende Leistungen der PKV:
Die PKV ist in Bereichen, die man im alltäglichen Kranksein nicht merkt, abgespeckt, um den Preis attraktiv zu halten. Durch die sehr guten Hilfsmittelkataloge und die Reha- und Kurangebote sind die GKV-Beiträge allerdings explodiert.
Es gibt am Markt PKV-Tarife für Manager, die alles leisten, was die GKV leistet, und noch obendrauf die Ärzte gut bezahlen und alle Medikamente bezahlen. Diese Tarife kosten für Top-Gesunde ab 40 Jahre ca. 700 Euro für 100% für eine Frau, aufgrund der fehlenden Familienversicherung für eine Familie von 4 Personen dann über 1000 Euro. Hierfür besteht im Beamtenmarkt aber nur bedingt Bedarf, das muss man offen zugeben. Denn so eine PKV mit einem dann sehr großen Beihilfeergänzungstarif würde für 50% aufgrund der Lücken der Beihilfe wohl 400 Euro im Monat kosten.
2. Debeka:
Die Debeka ist sicherlich eine sehr gute PKV inkl. BE für alle Beamten, die nur durchschnittliche Anforderungen haben. Durch geschickte Leistungsaussteuerungen durch die Bedingungen im extrem teuren Bereich (z.B. fehlender Blindenhund), der aber meist nur Einzelfälle trifft, diese aber dann umso härter, und die "Bestechung" der gesunden Versicherten durch Beitragsrückerstattung, keine Rechnungen einzureichen und damit die Verwaltungskosten gering zu halten, gelingt es der Debeka die Beiträge erstaunlich stabil zu halten.
Würde es gerade im Bereich der Reha mehr Leistungen geben, wäre die Debeka von denselben unkalkulierbaren Kostenwellen getroffen wie die GKV und es wäre dann für alle teurer.
3. Heilpraktiker: Hierfür ist eine Beihilfeversicherung ohne Beihilfergänzungstarife in vielen Bundesländern nur bedingt geeignet. In diesem Fall ist ein Beihilfeergänzungstarife mal beim Namen zu nehmen. Er deckt die Lücken der Beihilfe. Und die Beihilfe zahlt in vielen Ländern beim Heilpraktiker sehr wenig und bei vielen Behandlungen gar nichts, da man die Behandlung für nicht medizinisch wirksam hält. Die Beihilfe orientiert sich eben in vielen Ländern an der GKV, d.h. Sie kommen mit einer Beihilfeversicherung zwar aus dem Budgetierungsdilemma der GKV raus, d.h. ein Arzt bekommt auch eine dritte Behandlung im selben Quartal bezahlt. Aber das heißt nocht lange nicht, dass die Beihilfe Behandlungsmethoden bezahlt, die die GKV nicht bezahlt! Als Privatpatientin kann das sehr teuer werden, wenn man dann sich munter drauf los behandeln lässt und dann die Rechnungen zu 50% nicht erstattet bekommt, weil die Beihilfe auf stur schaltet. Es gibt da je nach Dienstherr seitenlange Kataloge mit aus Sicht des Staates unwirksamen Behandlungsmethoden, für die kein Cent bezahlt wird. Auch erstatten viele Beihilfeordnungen Medikamente genauso schlecht wie die GKV. D.h. Sie bekommen wirklich nur eine 50%-PKV und dann obendrauf eine 50%-Beihilfe, die je nach Bundesland oft eine unkalkulierbare Größe bei alternativen Behandlungsmethoden ist!
4. @ Debeka"ler: Bitte verkaufen Sie keine Versicherungen ohne BE, auch wenn Sie von der Kalkulation von seltenden Risiken keine Ahnung haben und sich nicht vorstellen können, dass die BE-Tarife mit Hilfsmittel so wichtig sind.
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Sandra,
13.05.2009, 19:43
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timojedele,
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- Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR? - Dirk, 14.05.2009, 13:12
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