Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR? (Private Krankenversicherungen)
Ich habe keine größeren Krankheiten (gar keine, eigentlich), aber es ist so, dass ich neben/nach der von der Kasse bezahlten Psychotherapie noch eine Gruppentherapie gemacht habe, die ich darüber hinaus vmtl. bald "berufllich" nutzen werden, da ich eine Ausbildung zur Supervisorin plane, für die man "Selbsterfahrung" (z. B. die o. g. Gruppentherapie) benötigt. Ich dachte ja zuerst, die wäre für einen Antrag bei der PKV irrelevant, da ich die ja selbst bezahlt habe. Aber das ist ja wohl leider nicht so.
Ich hätte also nichts gegen den Öffnungsklausel-Beitritt, auch wenn es 30 % Zuschlag bedeutet (sind es immer 30?, Wonach richtet sich das denn, wenn der Antrag OHNE Gesundheitsprüfung läuft?). Wichtig ist mir nur, dass Alternat.-med. Kosten (Heilprakt.) auch bezahlt werden. Und Psychotherapie sollte auch drin sein, nicht dass ich die noch bräuchte, aber ich finde es fast "unlauter", wenn eine Kasse einen Tarif anbietet, der das nicht abdecken würde.
Ich weiß halt nur nicht, wie ich jetzt vorgehen muss. Wie bekomme ich Tarifinfos, ohne einen Antrag zu stellen? Denn das darauffolgende Angebot müsste ich ja dann annehmen, sonst schließt sich das Öffnungsklausel-Fenster.
Versteht Ihr mein Problem? Es ist halt so, dass ich es immer noch nicht fassen kann, und total nervös bin und jetzt nichts falschmachen will.
Sandra
Timo, macht mir nichts, wenn du bei der debeka bist, aber verstellen brauchst du dich auch nicht.
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Sandra,
13.05.2009, 19:43
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- Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR? - Dirk, 14.05.2009, 13:12
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14.05.2009, 21:55
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