Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR? (Private Krankenversicherungen)
Ein Wechsel aus dem Basistarif ist jederzeit möglich, wenn Sie die Gesundheitsprüfung "überleben".
Das ist z.B. dann der Fall, wenn Sie 5 Jahre nur wegen Firlefanz beim Arzt waren (Erkältungen, Vorsorge ohne negative Befunde, vielleicht noch einen komplett verheilten Armbruch usw.). Negativ bei einer Risikoprüfung sind v.a. chronische Erkrankungen oder Befunde, die auf ein Entstehen einer solchen Erkrankung hindeuten können, ebenso auch Hinweise auf sehr teure Krankheiten.
Das ist übrigens nicht ein Bösartigkeit der PKVen, sondern eine Notwendigkeit um die Tarife vor dem Explodieren zu bewahren und überhaupt eine Rückversicherung zu bekommen. Denn die Rückversicherer würden nie einen Erstversicherer rückversichern, der katastrophale Risiken aufnähme.
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Sandra,
13.05.2009, 19:43
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timojedele,
14.05.2009, 10:24
- Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR? - Dirk, 14.05.2009, 13:12
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14.05.2009, 18:02
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14.05.2009, 18:23
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Thomas,
14.05.2009, 18:50
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14.05.2009, 18:59
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14.05.2009, 19:19
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Thomas,
14.05.2009, 20:31
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14.05.2009, 20:15
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14.05.2009, 20:56
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timojedele,
14.05.2009, 21:55
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17.05.2009, 17:12
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17.05.2009, 21:24
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17.05.2009, 22:18
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18.05.2009, 16:21
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18.05.2009, 16:21
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17.05.2009, 22:18
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17.05.2009, 17:12
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