Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR? (Private Krankenversicherungen)
Vielen Dank für die so ausführliche Antwort und die Mühe.
Ich muss leider zugeben, dass ich "nicht alles" verstehe:
"50%-Normaltarif mit allen Einschränkungen einer PKV z.B. bei Selbständigen (je nach PKV fehlende Hilfsmittel, sehr wenig Psycho, keine Reha, keine Kur)...."
...alle Einschränkungen einer PKV. Bisher dachte ich, die GKV sei eingeschränkt im Vergleich zur PKV?
...was genau ein "Beihilfeergänzungstarif" ist, habe ich auch nicht ganz verstanden.
"Lücken bei Arzneimitteln?" Weniger als die GKV bezahlt, wird es doch kaum sein, oder.
Es ist auch so: Chefarzt...Zweibettzimmer...?? Ich bin leider jmd, der schon über 6 Jahre lang knapp 590 (derzeit) für seine GKV bezahlt, bei den Ärzten abblitzt, die nur PKVersicherte nehmen, alle Arzneimittel, Heilpraktiker etc. privat bezahlt. Und so fort.
Wenn ich mich da über fehlende Chefarztbehandlung beschweren würde, fände ich das "Klagen auf hohem Niveau".
Was Sie aber zur Anschl.Heilbeh. und Hilfsmitteln schreiben, sehe ich auch so. Nur wüsste ich gar nicht, was unbedingt drin sein müsste.
Wie gesagt: Nur der Heilpraktiker und die Option auf Psychotherapie sind mir wichtig. Dafür bezahle ich gerne, auch viel. Ich bin abgehärtet, was das angeht.
Wenn es mir dann irgendwann zu teuer wird, kann ich doch immer noch in den Basistarif wechseln, oder?
Herzlichen Dank nochmal!
Sandra
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Sandra,
13.05.2009, 19:43
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- Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR? - Dirk, 14.05.2009, 13:12
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