Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR? (Private Krankenversicherungen)
Liebe Sandra, das Problem der Auslagerung lebenswichtiger, existenzgefährdender Leistungen der Debeka in den Beihilfeergänzungstarif BE, der im Rahmen der Öffnungsaktion leider verweigert wird, wurde hier im Forum schon oft durchgesprochen.
Deshalb muss ich Ihnen leider von der Debeka abraten. Auch zahlt die Debeka nur 20 Sitzungen bei Psychologen/Psychiater, d.h. die übliche GKV-Luxusversorgung können Sie eh vergessen. Hier wäre übrigens auch ein Leistungsausschluss eine Idee, falls man da bei der Debeka etwas machen kann. Müssen aber die Debeka"ler wissen, ob dann Koblenz bei Ausschluss Psycho kulanter wird!
Die Alternative DKV, die das im Normaltarif drin hat, ist aber wiederum wenig für Ihre Wünsche nach alternativen Heilmethoden. Die sind sowieso ein Problem, da so manche Beihilfeordnung das nicht bezahlt und das dann wieder ein Fall für den Beihilfeergänzungstarif wäre, den Sie ja nicht bekommen. Aber dennoch sollten Sie mal an die Barmenia denken, da sind wenigsten die Hilfsmittel einigermaßen versichert und Naturheilkunde ist dort auch kein Problem.
Zur Öffnungsaktion:
Es kann von den genauen Daten abhängen, dass diese auch jetzt nicht mehr für Sie greift!
Warum? Sie müssen am 31.12.2004 schon Beamtin auf Zeit (ist Uni, hat nichts mit dem Ref. zu tun!) / Probe/ Lebenszeit gewesen sein und freiwillig in der PKV gewesen sein. War dies erst am 1.1.2005, gilt NUR die alte Öffnungsaktion, d.h. Sie haben die Frist versäumt und kommen nicht mehr in den PKV-Normaltarif rein.
Stattdessen sollten Sie dann aber in den 50% Basistarif einer PKV gehen. Der kostet 300 Euro im Monat bei 50% Beihilfe, bei 70% dann entsprechend weniger. Sie zahlen also immer den fehlenden Prozentsatz zur Beihilfe vom Höchsbetrag der GKV. Da es ja leider keine prozentuale GKV gibt, lohnt sich das schon ab A10, an A13 lohnt es sich so richtig. Im Basistarif können Sie zu jeder PKV, da überall gleich und z.B. bei den Hilfsmitteln, der Reha und Kur viel besser als fast jeder Normaltarif einer PKV! Sollte dann eine PKV sagen, z.B. nach einem Beobachtungszeitraum eingereichter Rechnungen, Sie sind ja doch gesund, dürfen Sie vielleicht sogar in den Normaltarif wechseln.
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Sandra,
13.05.2009, 19:43
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timojedele,
14.05.2009, 10:24
- Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR? - Dirk, 14.05.2009, 13:12
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14.05.2009, 18:02
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14.05.2009, 20:31
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